Schulschließung ab dem 16.12.2020

Die Weihnachtsferien werden vorgezogen.

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
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